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§ 502 Abs 2 Z 1 ZPO, JB 60 neu und § 94 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 39 Heft 1 und 2 v. 20.1.1979

§ 502 Abs 2 Z 1 ZPO, JB 60 neu, § 94 ABGB

Bei der Anwendung der Grundsätze des § 94 Abs 1 ABGB und des § 94 Abs 2 Satz 1 ABGB handelt es sich jedenfalls dann um Bemessungsvorgänge, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte über eigene Einkünfte verfügt. Die Anrufung des OGH ist daher ausgeschlossen.

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