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§§ 2 und 24 UWG; § 390 Abs 2 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 545 Heft 19 und 20 v. 6.10.1979

§ 2 UWG, § 24 UWG, § 390 Abs 2 EO

Alleinstellungswerbung liegt vor, wenn die Behauptung „der Meistgekaufte“ oder „der absolute Marktführer“ des werbenden Unternehmens nicht durch einen beachtlichen und dauerhaften Vorsprung vor seinen Mitbewerbern gerechtfertigt ist. – Das Verbot wahrheitswidriger Alleinstellungswerbung durch EV stellt keinen schwerwiegenden Eingriff in die Interessensphäre der AG dar, wenn der AG keinen drohenden Schaden bescheinigen kann*)*)Vgl dazu bereits OLG Wien 14.5.1962 ÖBl 1963, 26. Das OLG Wien sprach aus, daß das Verbot sittenwidriger vergleichender Werbung durch EV keinen schwerwiegenden Eingriff in die Interessensphäre des AG darstellt und keine Sicherheitsleistung gemäß § 390 Abs 2 EO gerechtfertigt sei, wenn der Anspruch ausreichend bescheinigt ist und sonstige Gründe für eine derartige Maßnahme fehlen.
(Anm der Schriftleitung)
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