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A. Problem
Es ist seit langem in Rechtsprechung1) und Lehre2) umstritten, welches Rechtsschutzziel die Oppositionsklage nach § 35 EO verfolgt. Den Anlaß, sich mit diesem Problem neuerdings auseinanderzusetzen, bietet die Entscheidung des OGH vom 14.5.19763).
Zunächst seien die drei wesentlichen Grundpositionen in dieser Streitfrage skizziert: