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§ 6 Abs 1 VersVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 490 Heft 17 und 18 v. 8.9.1979

§ 6 Abs 1 VersVG

Bei Wechsel des Fahrzeuges in der Rechtsschutzversicherung bewirkt das Unterlassen der Bekanntgabe der Abmeldung des in der Polizze genannten Fahrzeuges, daß eine Versicherung des neuen Fahrzeuges nicht eintritt.

OGH, 22.06.1978, 7 Ob 34/78

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