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§§ 1319 a und 914 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 433 Heft 15 und 16 v. 4.8.1979

§ 1319 ABGB, § 914 ABGB

Zu Schutz- und Sorgfaltspflichten aus Schleppliftbeförderungsverträgen. – Eine Saisonkarte, die nicht nur zur Benützung der Lifte, sondern auch der dazugehörigen Abfahrten berechtigt, verpflichtet die Liftgesellschaft im Bereich der markierten Pisten zur Sicherung. – Die Haftungsbeschränkung nach der erstzitierten Gesetzesstelle tritt nur außerhalb vertraglicher Verpflichtung ein.

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