vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 16 Abs 1 AußStrG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1979, 327 Heft 11 und 12 v. 9.6.1979

§ 16 Abs 1 AußStrG

Die Nichtbeachtung von nach Fällung der Entscheidung I. Instanz eingetretenen Rechtsänderungen durch die II. Instanz ist keine offenbare Gesetzwidrigkeit.

OGH, 17.03.1978, 1 Ob 553/78

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!