§ 863 ABGB, § 880a ABGB
Wer sich der Tätigkeit eines Vermittlers nutzbringend bedient, hat eine Provision zu zahlen. – Zur Erklärung der Garantie für die Zahlung eines anderen.
OGH, 16.09.1976, 7 Ob 648/76
§ 863 ABGB, § 880a ABGB
Wer sich der Tätigkeit eines Vermittlers nutzbringend bedient, hat eine Provision zu zahlen. – Zur Erklärung der Garantie für die Zahlung eines anderen.
OGH, 16.09.1976, 7 Ob 648/76