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§§ 863 und 880 a ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteHelmut KoziolJBl 1978, 254 Heft 9 und 10 v. 13.5.1978

§ 863 ABGB, § 880a ABGB

Wer sich der Tätigkeit eines Vermittlers nutzbringend bedient, hat eine Provision zu zahlen. – Zur Erklärung der Garantie für die Zahlung eines anderen.

OGH, 16.09.1976, 7 Ob 648/76

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