§ 253 Abs 2 ASVG
Eine analoge Anwendung des zweiten Satzes von § 253 Abs 2 ASVG auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ist nicht zulässig.
OLG Wien, 18.02.1977, 18 R 33/77
§ 253 Abs 2 ASVG
Eine analoge Anwendung des zweiten Satzes von § 253 Abs 2 ASVG auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ist nicht zulässig.
OLG Wien, 18.02.1977, 18 R 33/77