vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 176 ASVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 166 Heft 5 und 6 v. 18.3.1978

§ 176 ASVG

Auch die in § 176 ASVG bezeichneten Unfälle genießen – ebenfalls abgesehen von den in § 3 Abs 2 ASVG angeführten Ausnahmen – nur dann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie sich im Inland ereignen.

OLG Wien, 15.03.1977, 20 R 50/77

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!