§ 176 ASVG
Auch die in § 176 ASVG bezeichneten Unfälle genießen – ebenfalls abgesehen von den in § 3 Abs 2 ASVG angeführten Ausnahmen – nur dann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie sich im Inland ereignen.
OLG Wien, 15.03.1977, 20 R 50/77