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§§ 354 und 35 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 157 Heft 5 und 6 v. 18.3.1978

§ 354 EO, § 35 EO

Eine gemäß § 354 EO bewilligte Exekution kann nicht vollzogen werden, wenn die dem Verpflichteten aufgetragene Handlung ohne Mitwirkung eines Dritten nicht möglich ist.

OGH, 21.06.1977, 3 Ob 63/77

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