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§§ 337, 472 ff und 1452 ff ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteRainer SprungJBl 1978, 147 Heft 5 und 6 v. 18.3.1978

§ 337 ABGB, § 472 ABGB, § 473 ABGB, § 474 ABGB, § 1452 ABGB, § 1453 ABGB, § 1454 ABGB

Zur Ersitzung einer Dienstbarkeit durch eine Gemeinde bedarf es jedenfalls der Redlichkeit ihrer Organe während des Laufes der gesamten Ersitzungszeit. – Das Schweigen des Grundeigentümers zum Bau eines nicht über seine Liegenschaft

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