Art 7 B-VG, § 85 Abs 2 VfGG 1953 idF BGBl 1976/311
Aufhebung jener Bestimmung des § 85 Abs 2 VfGG 1953, wonach der Antrag, einer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, gleichzeitig mit der Beschwerde einzubringen ist, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz.