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Deutsche Erfahrungen mit der Reform der Juristenausbildung

AufsätzeProf. Dr. Dieter Medicus*)*)Zusammenfassung eines Vortrages, gehalten am 30.11.1977 auf freundliche Einladung der Wiener Juristischen Gesellschaft. Hingewiesen sei auf den ausführlichen Bericht zum selben Thema von Geck, ZfRV 18 (1977) 1 ff.JBl 1978, 79 Heft 3 und 4 v. 1.2.1978

I. Die herkömmliche Juristenausbildung, wie sie bis etwa 1970 in allen deutschen Bundesländern gehandhabt wurde, wies zwei Eigenarten auf: Erstens vermittelte sie die Qualifikation zu allen juristischen Berufen (sie machte zum „Volljuristen“) und war daher auch für alle Auszubildenden einheitlich. Dazu kam zweitens ihre Zweistufigkeit: Auf eine mehr theoretische Ausbildungsphase bei der Universität folgte eine etwa gleich lange Phase der praktischen Ausbildung bei Gerichten, Verwaltungsbehörden und Anwälten. Zwischen diesen beiden Phasen lag das 1. Staatsexamen (Referendarexamen), am Schluß der Ausbildung stand das 2. Staatsexamen (Assessorexamen).

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