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§ 251 Z 5 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 657 Heft 23 und 24 v. 9.12.1978

§ 251 Z 5 EO

Die von einem Dentisten tatsächlich ständig verwendete, zweite Behandlungsgarnitur zählt zu den für die Ausübung dieses Berufes erforderlichen und daher der Exekution entzogenen Gegenständen.

OGH, 21.02.1978, 3 Ob 19/78

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