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§ 24 Abs 1 Z 4 WEG; § 932 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 652 Heft 23 und 24 v. 9.12.1978

§ 24 Abs 1 Z 4 WEG, § 932 ABGB

Unzulässig ist die Vereinbarung, daß der Wohnungseigentumsorganisator für Mängel der Leistungen von Professionisten nicht einzustehen brauche, sondern der Wohnungseigentumswerber sich nach Abtretung der Ansprüche, die dem Wohnungseigentumsorganisator gegen die Professionisten zustehen, direkt an diese halten müsse.

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