Seit Jahren wird, vor allem auch vom VfGH selbst, beredte Klage darüber geführt, daß der VfGH überlastet ist1). Durch die Erweiterung der Kompetenzen des VfGH durch die B-VGNov 1975, die u. a. die Zulassung unmittelbar von betroffenen Bürgern erhobener Normenkontrollanträge gebracht hat, hat sich die Situation noch verschärft2). Die Bundesregierung hat sich nunmehr nach langem Zögern der Sache angenommen und im Nationalrat Gesetzesentwürfe zur Änderung einiger Bestimmungen des B-VG über den VfGH sowie des VfGHG und des VwGG eingebracht, die zu einer Entlastung des VfGH führen sollen3).