§ 4 Abs 2 ASVG, § 179 Abs 1 ASVG
Ist ein freier Mitarbeiter bei persönlicher Arbeitspflicht den Weisungen der Geschäftsführung unterworfen und erhält er ein monatliches Fixum, so ist er als Dienstnehmer i. S. von § 4 Abs 2 ASVG anzusehen. In der Unfallversicherung ist die Bemessungsgrundlage nach § 179 Abs 1 ASVG zu ermitteln.