I.
In der Abhandlung von Fasching, Urteilsmäßige Rechtsgestaltung im Zivilprozeß1) wurde auch das Problem der Klagbarkeit von Rechtsgestaltungsansprüchen erörtert. Daran anschließend scheint eine Untersuchung, die die Frage der Durchsetzbarkeit in den anderen Klagsarten behandelt, durchaus sinnvoll, umso mehr, weil entsprechende Arbeiten auf diesem Gebiet nur in Ansätzen vorhanden sind.