I. Gegenwärtiger Stand der Kodifikationsarbeit
1. Die Entwicklung der Vorarbeiten für eine Gesamtkodifikation des bislang nur lückenhaft gesatzten österreichischen internationalen Privatrechtes („IPR“) vollzog sich in zwei Wellen. Die erste fand mit dem sogenannten „Walkerschen Entwurf“ 1912 ihren Abschluß1), der jedoch wegen der einsetzenden Wirren des Ersten Weltkrieges einer parlamentarischen Behandlung nicht mehr zugeleitet werden konnte. Trotz seiner großen wissenschaftlichen Ausstrahlung ist er in Österreich offiziell nicht wieder aufgegriffen worden.