vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 365 ABGB; §§ 18, 20 Abs 2 BStG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 541 Heft 19 und 20 v. 7.10.1978

§ 365 ABGB, § 18 BStG, § 20 Abs 2 BStG

Nur bei außergewöhnlich großen und raschen Geldwertveränderungen, wenn das Geld seine Funktion als beständiger Wertmesser verloren hat, ist bei der Bestimmung der Enteignungsentschädigung nicht auf den Tag der bescheidmäßigen Enteignung abzustellen und muß eine Valorisierung vorgenommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!