Unter dem Titel: „Wohnungseigentumsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Hausbesorgerwohnung“ (JBl 1978, 18 bis 29) wirft Wachter den
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Autoren des Kommentars zum WEG 1975, Faistenberger, Barta und mir vor (aaO 18), sie machten „z. B. zur Frage der Behandlung der Hausbesorgerwohnung im Rahmen der Parifizierung nur unzulängliche und widersprüchliche Ausführungen.“ Daß die als Beispiel herangezogenen Ausführungen so unzulänglich nicht sein können, gibt Wachter selbst in seinem Aufsatz zu erkennen; zitiert er doch den Kommentar gut und gern über vierzigmal.