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§ 46 Abs 1 VwGG 1965:

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1978, 496 Heft 17 und 18 v. 1.9.1978

§ 46 Abs 1 VwGG 1965

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann auch bewilligt werden, wenn eine Frist durch ein Verhalten von Angestellten des Bevollmächtigten der Partei versäumt wurde, es sei denn,

Seite 496


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