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§ 3 Z 5 EStG 1972:

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1978, 444 Heft 15 und 16 v. 5.8.1978

§ 3 Z 5 EStG 1972

Die Unterstützungsbeiträge für Rechtsanwaltsanwärter während ihrer Gerichtspraxis (Rechtspraktikanten) sind als Beihilfe für Zwecke der Ausbildung steuerfrei, weil in erster Linie maßgeblich ist, aus welchem Grund und zu welchem Zweck eine Beihilfe gewährt wird, während die Höhe, in der sie gewährt wird, eine Rolle nur dann spielen kann, wenn der Grund (hier: Ausbildungszweck) zweifelhaft sein kann.

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