§ 175 Abs 1 ASVG
Das Einnehmen eines angebotenen Getränkes durch einen Kundenwerber, der im betrieblichen Interesse einen Hausbesuch macht, steht unter Unfallversicherungsschutz.
OLG Wien, 04.04.1977, 19 R 52/77
§ 175 Abs 1 ASVG
Das Einnehmen eines angebotenen Getränkes durch einen Kundenwerber, der im betrieblichen Interesse einen Hausbesuch macht, steht unter Unfallversicherungsschutz.
OLG Wien, 04.04.1977, 19 R 52/77