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§ 175 Abs 1 ASVG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 439 Heft 15 und 16 v. 5.8.1978

§ 175 Abs 1 ASVG

Das Einnehmen eines angebotenen Getränkes durch einen Kundenwerber, der im betrieblichen Interesse einen Hausbesuch macht, steht unter Unfallversicherungsschutz.

OLG Wien, 04.04.1977, 19 R 52/77

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