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Die Scheinkonkurrenz im Strafrecht*)*)Erweiterte Fassung eines Vortrages, den der Autor am 22.2.1978 beim Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie der Österreichischen Richtervereinigung in Ottenstein gehalten hat.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Manfred BurgstallerJBl 1978, 393 Heft 15 und 16 v. 5.8.1978

I. Allgemeine Grundlagen1)1)Zur Zitierweise in dieser Untersuchung wird bemerkt: §§ ohne Zusatz sind stets solche des StGB. Arbeiten aus dem Schrifttum werden nur das erste Mal voll zitiert; Folgezitate beschränken sich bei selbständigen Veröffentlichungen auf den Verfassernamen, bei Beiträgen in Zeitschriften und Sammelwerken wird lediglich die Fundstelle beigefügt.

1. Einführung

Probleme der sogenannten Scheinkonkurrenz haben für die gegenwärtige österreichische Strafrechtspraxis besondere Bedeutung. Ob in bestimmten Konstellationen wirkliches oder nur scheinbares Zusammentreffen strafbarer Handlungen anzunehmen ist, bereitet der Rechtsprechung vielfach erhebliche Schwierigkeiten. Das belegt nicht nur eine überaus große Zahl einschlägiger Entscheidungen des OGH, sondern auch die Häufigkeit, mit der Fragen aus dem angesprochenen Themenkreis auf der Tagesordnung der strafrechtlichen Arbeitsbesprechungen der Oberlandesgerichte stehen.

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