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§ 1358 ABGB; § 210 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 316 Heft 11 und 12 v. 10.6.1978

§ 1358 ABGB, § 210 EO

Zum Nachweis des Bestehens einer im Meistbotverteilungsverfahren angemeldeten Forderung eines Bürgen genügt der Nachweis der Zahlung der pfandrechtlich sichergestellten Forderung durch den Bürgen in dieser seiner Eigenschaft; der Pfandrechtsübergang ergibt sich sodann bereits aus § 1358 ABGB.

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