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Die Bedeutung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes für das Zivilrecht

AufsätzeProf. Dr. Hans Spanner1)1)Vortrag, gehalten am 19.10.1977 vor der Wiener Juristischen Gesellschaft.JBl 1978, 281 Heft 11 und 12 v. 10.6.1978

I.

Die erhebliche Bedeutung, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe auch für das Zivil- und Strafrecht gewonnen hat, läßt es angezeigt erscheinen, die Frage der Bedeutung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung für das Zivil- und wohl auch für das Strafrecht auch für den österr. Verfassungsgerichtshof zu untersuchen.

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