I.
Die erhebliche Bedeutung, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe auch für das Zivil- und Strafrecht gewonnen hat, läßt es angezeigt erscheinen, die Frage der Bedeutung verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung für das Zivil- und wohl auch für das Strafrecht auch für den österr. Verfassungsgerichtshof zu untersuchen.