vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tätigkeitsschutz gem § 255 Abs 4 ASVG bei mehrfach geringfügiger Beschäftigung

EntscheidungsbesprechungAufsatzLisa HörandnerJAS 2025, 184 - 192 Heft 2 v. 29.7.2025

Übt eine versicherte Person mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, welche eine ASVG-Vollversicherung begründen, liegt die nötige Einbindung in das System der PV vor, weshalb diese Zeiten "eine Tätigkeit" iS des Tätigkeitsschutzes nach § 255 Abs 4 ASVG darstellen können.Werden mehrere Tätigkeiten parallel ausgeübt, ist für die Charakterisierung der "einen Tätigkeit" iSd § 255 Abs 4 ASVG die Gesamttätigkeit maßgeblich. Hierbei ist weder ausschlaggebend, ob die parallel ausgeübten Tätigkeiten in einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen ausgeübt werden, noch, ob sie vergleichbar oder in wesentlichen Tätigkeitselementen übereinstimmend sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!