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Rechtsanspruch auf zweckmäßige Maßnahmen medizinischer Rehabilitation aus der Pensionsversicherung nach § 253f ASVG, wenn vorher die Rehabilitationsfähigkeit durch Krankenbehandlung hergestellt wird

EntscheidungsbesprechungAufsatzHelmut IvansitsJAS 2022, 409 - 420 Heft 4 v. 13.12.2022

1. § 253f ASVG normiert keinen Anspruch auf Krankenbehandlung, sondern einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation aus der PV.2. Eine Entzugsbehandlung gegen eine Benzodiazepinabhängigkeit ist eine Krankenbehandlung, die vom Krankenversicherungsträger zu erbringen ist. Die Erbringung von Maßnahmen der Krankenbehandlung durch den Pensionsversicherungsträger ist gesetzwidrig.3. Eine medizinische Rehabilitation ist nur dann zweckmäßig iSd § 253f ASVG, wenn vorher die für die Rehabilitationsfähigkeit des Revisionswerbers maßgebliche Entzugsbehandlung erfolgreich abgeschlossen worden ist.

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