Der Beitrag untersucht das in Krankenanstalten gebotene medizinische Leistungsniveau aus dem Blickwinkel des Sozialversicherungsrechts und des Krankenanstaltenrechts. Untersucht wird darauf aufbauend der Fall, dass Rechtsträger das gebotene Leistungsniveau nicht erbringen: Die entsprechenden Rechtsfolgen sind nicht nur im Krankenanstaltenrecht, sondern auch für das Zivil-(Haftungs-)Recht und das Sozialrecht zu untersuchen.