Die Ablösung von KollV im Zuge eines Betriebsübergangs war für lange Zeit ein dogmatisch durchdrungenes, im Grunde ausjudiziertes und in der Rechtspraxis befriedetes Thema. Aufgrund zweier Entscheidungen des EuGH ist die Thematik zuletzt wieder stärker in den Fokus einer durchaus kontroversen Diskussion geraten. Das ist Anlass genug, sich der Ablösung von KollV erneut zu widmen.
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