Bei Umstrukturierungen, die zu einem Betriebsübergang iSv §§ 3 ff AVRAG führen, stellt sich mitunter die Frage nach den rechtlichen Auswirkungen auf überlassene Arbeitskräfte. Probleme ergeben sich in diesem Kontext ua aus der Aufspaltung der Arbeitgeberfunktionen zwischen Überlasser und Beschäftiger sowie aus dem geringen Organisationsgrad von Leiharbeitunternehmen. Die EuGH-Judikatur bietet zwar eine gewisse Orientierungshilfe, Details bleiben aber ungeklärt. Zu einigen der hier angesprochenen Fragen hat jüngst der OGH Stellung bezogen.