Der EuGH hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen erstmals mit der Frage des Tragens von religiösen Kleidungsstücken am Arbeitsplatz auseinandergesetzt. (FN ) In der Rs kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass die Verfolgung einer Politik der politischen, philosophischen und religiösen Neutralität als Ausdruck der grundrechtlich gesicherten unternehmerischen Freiheit ein legitimes Ziel sein kann, das eine Ungleichbehandlung aufgrund der Religion rechtfertigen kann. Gleichzeitig stellt der EuGH in der Rs dagegen klar, dass Ungleichbehandlungen durch AG in Umsetzung diskriminierender Kundenwünsche nicht legitim sind.

