Vielfach erbringen AN ihre Arbeitsleistung in Beschäftigungsverhältnissen, die von Vollarbeitsverhältnissen abweichen. Kennzeichnend für "Normalarbeitsverhältnisse" sind die Festlegung des Ausmaßes auf etwa 40 Stunden sowie die Vereinbarung der Lage der Arbeitszeit. Eine Beschäftigungsform, bei der weder die Lage noch das Ausmaß der Arbeitszeit festgelegt sind, stellt die gelegentliche Erbringung von Arbeitsleistungen ("Gelegenheitsarbeit") für einen DG dar, ohne dass der Leistende zu den jeweiligen Arbeitseinsätzen verpflichtet ist. Diesem Phänomen der abhängigen Beschäftigung widmet sich der vorliegende Aufsatz.

