Eine Reihe neuerer gerichtlicher Entscheidungen zeigt die praktische Bedeutung der Geschäftsführerhaftung. Diese ist häufig im Zusammenhang mit Gesellschaftsinsolvenzen relevant. Geschäftsführer haben zur Vermeidung von Insolvenzen (und somit auch ihrer Haftung) organisatorische Maßnahmen zu treffen. Bei Pflichtverletzung haften sie der Gesellschaft und unter Umständen auch gegenüber Gesellschaftsgläubigern.

