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Europäisches Sozialkollisionsrecht (Teil II) Leistungen bei Krankheit

Arbeits- und Sozialrechtmust knowAufsatzPeter C. SchöffmannJAP 2023/17JAP 2023, 236 - 240 Heft 4 v. 29.7.2024

In Teil I (JAP 2023/2024/13) haben wir die allgemeinen Kollisionsbestimmungen der Europäischen Sozialrechtskoordinierung kennengelernt. Sie legen fest, welcher Mitgliedstaat für eine Person zuständig ist. Ergänzt werden diese Regeln durch besondere Bestimmungen für die einzelnen Zweige der sozialen Sicherheit. In Teil II werden beispielhaft die Bestimmungen für Leistungen bei Krankheit erläutert. Sie regeln den Fall, dass sich Versicherte außerhalb des für sie zuständigen Staats behandeln lassen.

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