Um einfacher, rascher und kostengünstiger gegen Hasspostings und andere schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet vorgehen zu können, wurde in der ZPO ein neues Verfahren geschaffen. Wann dieses konkret anwendbar ist, wie der Verfahrensablauf ausgestaltet ist und welche Fragen offen geblieben sind, wird in diesem Beitrag erläutert. (FN )
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