Die österreichische Bundesverfassung kennt keine explizite allgemeine Rechtswege- bzw Rechtsschutzgarantie. Ihr Rechtsschutzsystem besteht aus einer Reihe objektiv-rechtlicher Verpflichtungen, die dem Rechtsstaatsprinzip entspringen, in der Rsp des VfGH konkretisiert wurden und gleichsam die Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz subjektiver Rechte, insb auch von Grundrechten, bilden. In der vorliegenden Arbeit soll das in der Judikatur zum Ausdruck kommende Konzept umfassenden effektiven Rechtsschutzes, das nach und nach sowohl für den Individualrechtsschutz als auch als Prüfungsmaßstab für generell-abstrakte Rechtsakte praktisch "nutzbar" gemacht wurde, in der gebotenen Kürze dargestellt werden.

