Mit dem strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetz 2020 (BGBl I 2020/20) wurde ua die Richtlinie (EU) 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen des Strafverfahrens sind (ABl L 2016/132, 1), umgesetzt. Die Änderungen traten mit 1. 6. 2020 in Kraft, obwohl die Richtlinie bis zum 11. 6. 2019 hätte umgesetzt werden müssen.
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