Das österreichische Recht kennt eine Vielzahl an Mietzinsbildungs- und -beschränkungsvorschriften, sodass der Mietzins für Mietobjekte, selbst wenn sie sich im selben Gebäude befinden, auf unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen beruhen kann; sei es, weil sich das eine Mietobjekt im neu ausgebauten Dachgeschoss befindet, ein anderes eine Größe von unter 30 oder über 130 Quadratmetern aufweist, ein Geschäftslokal darstellt oder der Mietvertrag vor dem Stichtag des 1. 3. 1994 abgeschlossen wurde. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die in Österreich geltenden Mietzinsarten und führt anhand kurzer Beispiele in die Thematik ein. (FN )

