Kann Sicherungseigentum, das in Deutschland mittels Besitzkonstitut wirksam begründet wurde, nach Transport des Sicherungsgegenstands nach Österreich fortwirken? Erlischt es mangels Publizität? Oder ruht es nur? Erneut (FN 1) hatte der OGH diese Fragen zu beantworten.
3 Ob 249/18s

