Der "Entwurf eines 3. Gewaltschutzgesetzes" wurde - trotz heftiger Kritik an dessen strafrechtlichem Teil - weitgehend unverändert als Initiativantrag eingebracht und mit zusätzlichen Ergänzungen in der letzten Sitzung des Nationalrates vor Ablauf der 27. Legislaturperiode als "Gewaltschutzgesetz 2019" beschlossen. Dieses tritt mit 1. 1. 2020 in Kraft und ist in erster Linie durch weitere Strafverschärfung und nur durch vereinzelte Verbesserungen bei Opferrechten gekennzeichnet.

