In aller Regel wird im Zusammenhang mit dem Themenkomplex der mittelbaren Bundesverwaltung dieser vorrangig die unmittelbare Bundesverwaltung als eine Art "Antagonist" gegenübergestellt. Dass es auch innerhalb der mittelbaren Bundesverwaltung verschiedene Varianten gibt, die vom verfassungsrechtlich vorgesehenen Grundmodell abweichen, findet hingegen meist nur wenig Beachtung. Der vorliegende Beitrag tritt dem entgegen und bietet einen Überblick über die verfassungsrechtlich vorgesehenen atypischen Formen der mittelbaren Bundesverwaltung.

