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Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer

Arbeitsrechtmust knowAufsatzRobert Müller, Florian G. BurgerJAP 2017/3JAP 2017, 34 - 39 Heft 1 v. 28.9.2017

In Österreich sind neun Arbeiterkammern (AK) gesetzlich errichtet. Ein Wesensmerkmal einer Kammer ist ihre gesetzlich festgelegte Mitgliedschaft. Dass AN Mitglieder der AK sind, ist zwar weithin bekannt, doch die Zugehörigkeit (= Mitgliedschaft) zu einer AK ist diffiziler geregelt: Es gibt AN, die nicht AK-Mitglieder sind, und es gibt AK-Mitglieder, die nicht AN sind.

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