Mit dem Inkrafttreten des StPRÄG II 2016 am 1. 1. 2017 kam es zu einigen Änderungen im Bereich der Strafprozessordnung (StPO), des Geschworenen- und Schöffengesetzes (GSchG), des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes (ARHG) und des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG). Im Folgenden werden ausgewählte Änderungen in der Strafprozessordnung kompakt dargestellt.

