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Audioaufnahme von Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Universität

Recht allgemeinmust knowAufsatzPhilipp BertschJAP 2016/14JAP 2016, 195 - 198 Heft 4 v. 16.5.2017

Dank des technischen Fortschritts gibt es mehr und einfachere Möglichkeiten, Gesprochenes festzuhalten. Studierende könnten daher versucht sein, Lehrveranstaltungen oder auch mündliche Prüfungen (etwa mit ihren Smartphones) aufzuzeichnen. Dieses Verhalten wird einerseits von Lehrenden oft nicht gerne gesehen, andererseits könnten sich ihm auch rechtliche Hindernisse in den Weg stellen. Mit diesen befasst sich dieser Beitrag.

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