Dank des technischen Fortschritts gibt es mehr und einfachere Möglichkeiten, Gesprochenes festzuhalten. Studierende könnten daher versucht sein, Lehrveranstaltungen oder auch mündliche Prüfungen (etwa mit ihren Smartphones) aufzuzeichnen. Dieses Verhalten wird einerseits von Lehrenden oft nicht gerne gesehen, andererseits könnten sich ihm auch rechtliche Hindernisse in den Weg stellen. Mit diesen befasst sich dieser Beitrag.

