Der OGH nimmt zur Handelndenhaftung im Stiftungs- und Gesellschaftsrecht Stellung und bejaht die Haftung der handelnden Organmitglieder für Kostenersatzverbindlichkeiten der Vorstiftung bzw Vorgesellschaft.
3 Ob 247/16v
Schlagwörter:
Der OGH nimmt zur Handelndenhaftung im Stiftungs- und Gesellschaftsrecht Stellung und bejaht die Haftung der handelnden Organmitglieder für Kostenersatzverbindlichkeiten der Vorstiftung bzw Vorgesellschaft.
3 Ob 247/16v
Schlagwörter:
