Mit 1. 1. 2016 trat die Aufhebung der Beschränkung der gemeinsamen Adoption (Annahme an Kindes statt) auf Ehegatten durch den VfGH (FN ) in Kraft. Die fehlende Neuregelung durch den Gesetzgeber wirft die Frage auf, wer nun gemeinsam adoptieren kann bzw inwiefern auch abseits der Ehe ein Zwang zur gemeinsamen Adoption besteht.
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