Eine der wesentlichen Anwendungsfragen bei der Implementierung von IFRS 18 betrifft die Kategorisierung von Fremdwährungsdifferenzen aus konzerninternen Transaktionen. Dieses Thema hat hohe praktische Bedeutung wegen der operativen Implementierung in die Reportingsysteme und deren möglichen Auswirkungen auf das aus Investorensicht bedeutende operative Ergebnis. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der vom IFRS IC kontrovers diskutierten und erst nach Verlängerung und Elfmeterschießen gefundenen Lösung der Agenda-Entscheidung vom März 2026 auseinander. Dabei wird auch auf die grundsätzliche von Kupper/Pittroff/Schmidt in ihrem Beitrag (IRZ 2026, 51 ff.) geäußerte Kritik eingegangen, dass erfolgswirksame konzerninterne Währungsdifferenzen eigentlich nicht existieren dürften.

