Mit dem zunehmenden Bezug von Softwarefunktionalitäten über Software as a Service (SaaS) gewinnen Implementierungs- und Anpassungstätigkeiten, deren Kosten die laufend anfallenden Nutzungsgebühren häufig deutlich übersteigen, an Bedeutung. Die Bilanzierung von Implementierungs- und Anpassungskosten wurde bislang überwiegend unter der Annahme untersucht, dass aus einer SaaS-Vereinbarung kein aktivierungsfähiges Bilanzierungsobjekt hervorgeht. Dieser Beitrag zeigt, dass die Bilanzierung dieser Kosten mit der bilanziellen Einordnung des aus einer SaaS-Vereinbarung resultierenden Nutzungsrechts an den Softwarefunktionalitäten verbunden ist. Auf dieser Grundlage werden die Konsequenzen für die Bilanzierung von Implementierungs- und Anpassungskosten nach IAS 38 bzw. IFRS 16 herausgearbeitet.

